Wichtiger Hinweis:
Lesen Sie sich diese Lizenzvereinbarung vor Benutzung des Produktes sorgfältig durch.
Durch die Installation, das Kopieren oder eine anderweitige Nutzung dieses Produktes
bestätigen Sie, dass Sie diese Lizenz gelesen haben und verpflichtet sind, die
in dieser Lizenz enthaltenen Bedingungen einzuhalten. Sind Sie nicht damit
einverstanden, so entfällt jegliche Nutzungsberechtigung des Produktes.
A. Lizenz:
(1) Spielkultur stellt Ihnen unentgeltlich Speichermedien oder den Zugang zu Speichermedien
zur Verfügung, die Daten (im Folgenden: das "Produkt") in Form eines Computerprogramms,
Computersoftware einschließlich Code, Objekten einschließlich deren Anwendungsprogramm-
Schnittstellen, sowie Bildern, Bildschirmformularen (Templates) und Text enthalten,
die in die Software und das schriftliche Begleitmaterial integriert sind; zudem einen
Lizenzvertrag sowie "Online"- oder elektronische Dokumentation.
(2) Spielkultur gewährt Ihnen ein Nutzungsrecht (die Lizenz) zur Nutzung des Produktes nach
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dieses Vertrages. Die Urheberrechte und sämtliche
sonstigen Rechte an dem Produkt verbleiben bei Spielkultur.
(3) Sämtliche zusätzlichen Software-Codes und Unterstützungsmaterialien, die Ihnen von
Spielkultur als Teil von Spielkulturs Supportleistungen für das Produkt zur Verfügung
gestellt werden, gelten als Teil des Produkts und unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz.
B. Was Sie dürfen:
(1) Spielkultur gewährt Ihnen das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an dem Produkt.
(2) Sie dürfen Kopien des Produktes auf beliebig vielen Computern installieren und benutzen.
Ferner dürfen Kopien des Produktes für Archivierungs- und Sicherungszwecke, sowie für die
unentgeltliche Weitergabe an Dritte im privaten Bereich erstellen, und diese unentgeltlich
an Dritte im privaten Bereich weitergeben.
C. Was Sie nicht dürfen:
(1) Sie dürfen das Produkt nicht auf eine Weise benutzen, die nicht durch diese Lizenz
ausdrücklich erlaubt ist, und keine Kopien erstellen, die nicht durch diese Lizenz
ausdrücklich erlaubt sind.
(2) Insbesondere ist das Übersetzen, Dekompilieren oder Rückübersetzen sowie die zeitlich
beschränkte und/oder entgeltliche Weitergabe des Produktes oder auch von Teilen des Produktes
untersagt. Das Produkt darf nicht sachlich oder inhaltlich verändert oder ganz oder teilweise
mit einem anderen Produkt zusammenfügt werden. Sie dürfen das Produkt nicht im geschäftlichen,
beruflichen oder gewerblichen Bereich weitergeben, selbst dann nicht, wenn dies unentgeltlich
geschieht. Sie dürfen das Produkt nicht über eine Website verbreiten.
D. Laufzeit:
Diese Lizenz bleibt nur solange wirksam, wie Sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.
Sie endet automatisch in dem Fall, daß Sie irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht
einhalten. Sie verpflichten sich, bei einer Beendigung sämtliche Kopien des Produkts zu
vernichten. Nachstehend dargelegte Beschränkungen der Gewährleistung und Haftung bleiben auch
nach einer Beendigung in Kraft.
E. Beschränkungen der Gewährleistung und Haftung:
(1) Spielkultur haftet nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Arglist; jedoch nicht für
leichte und mittlere Fahrlässigkeit.
(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für die Software als auch für die Speichermedien.
(3) Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle vertraglichen, gesetzlichen und sonstigen
Ansprüche, insbesondere auch für Schäden, die an anderen Gegenständen entstehen, verlorene Daten,
mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
F. Allgemeines:
(1) Diese Lizenz stellt die gesamten Vereinbarungen zwischen Ihnen und Spielkultur dar und
ersetzt jegliche sonstigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen.
Diese Lizenz kann nur durch eine unterzeichnete Vereinbarung geändert werden.
(2) Diese Lizenz unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird in
Übereinstimmung mit dem deutschen Recht ausgelegt, unter Ausschluß des deutschen
Internationalen Privatrechts, sowie unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über den Internationalen Warenkauf und jeglicher Gesetze, die dieses Übereinkommen ausführen
und ansonsten anwendbar wären.
(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
so wird sie durch eine gültige Regelung ersetzt, die der gewollten am ehesten entspricht.
Die Ungültigkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen;
diese bleiben wirksam.

